Das Handelsregister mit den Möglichkeiten einer Onlinebestellung
Handelsregister werden bei sowohl Amtsgerichten als auch Registergerichten geführt.Das öffentliche Verzeichnis beinhaltet alle Kaufleute. Das Handelsregister wird in zwei Abteilungen geführt. Abteilung A beinhaltet Einzelkaufleute und die eingetragenen Kaufleute. Zusätzlich werden Personenhandelsgesellschaften geführt. Abteilung B beinhaltet Kapitalgesellschaften.
Der Charakter des öffentlichen Verzeichnisses erlaubt Jedermann Einsicht. Informationen des Handelsregisters aufgrund des Registerzwangs sind u.a. die Firma, der Niederlassungsort und die Geschäftsanschrift. Zusätzlich sind Änderungen der Firma, der Inhaber, die Sitzverlegung/Änderungen der Geschäftsanschrift/das Erlöschen der Firma einzutragen.
Informationen aus dem Handelsregister: Bei juristischen Personen sind die Satzung oder Auflösung der Gesellschaft einzutragen. Des Weiteren sind generell die Erteilung von Prokura und deren Erlöschen einzutragen. Nicht einzutragen sind Handlungsvollmachten, obwohl sie im allgemeinen Geschäftsverkehr wichtig sind.
Informationen des Handelsregisters sind beispielsweise bei der OHG die Fortsetzung nach Gesellschaftsinsolvenz. Zusätzlich ist die Anmeldung einer Gesellschaft eintragungspflichtig, sowie die Anmeldung der Liquidatoren nach Gesellschaftsauflösung.
Bei der GmbH sind u.a. Anmeldung, Geschäftsführer oder eine Erhöhung des Stammkapitals, sowie Liquidatoren bei Auflösung ohne Vorliegen einer Insolvenz einzutragen.
Bei der AktG sind u.a. Sitzverlegungen, Veränderungen der Vorstandsbesetzung, Satzungsänderungen, Abwickler und Unternehmensverträge (AktG + KGaA) eintragungspflichtig. Ebenso bei Auflösung. Davon abzugrenzen sind eintragungsfähige Tatsachen, die nicht gesetzlich vorgesehen, aber zulässig sind, wenn Sinn und Zweck des Handelsregisters dies erfordern und ein erhebliches Interesse daran besteht.
Den Handelsregisterauszug bestellen kann man sowohl online, als auch postalisch beim Registergericht.
Den Handelsregisterauszug zu bestellen ist jederzeit durch Angabe wesentlicher Daten auch online möglich.
Handelsregisterauszug bequem & schnell ist am besten online möglich. Das kann entweder online beim Bundesanzeiger oder beim Landesinformationsportal erfolgen.
